Ausschuss für Familie und Jugend: Kinderrechte-Volksbegehren
KINDERLIGA ON TOUR: Gemeinsam mit unserer Partnerorganisation, dem Netzwerk Kinderrechte Österreich und der Volkshilfe Österreich war die Kinderliga im Familienausschuss zum Kinderrechte-Volksbegehren im Rahmen eines öffentlichen Hearings im Nationalrates mit am Podium.
Kinderliga-Geschäftsführerin Caroline Culen, Erich Fenninger, Volkshilfe Österreich und Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Netzwerk Kinderrechte Österreich berichteten über die aktuellen kinderrechtlichen Entwicklungen in Österreich. Es ging um diverse Themenbereiche wie Klimaschutz, Gesundheit, Bildung, Kinderarmut, Kinderschutzstandards, geflüchtete Kinder oder Kinder mit Behinderungen.
Gerne teilen wir hier den Redebeitrag von Caroline Culen und bieten ihn zum Nachlesen an:
06.06.2023, Kinderrechte-Volksbegehren, Ausschuss für Familie und Jugend, Expert:innenbeitrag Mag.a Dr.in Caroline Culen, Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit
Die Kinderrechte umreißen die Rahmenbedingungen, die Kinder und Jugendliche brauchen, um körperlich, psychisch, seelisch und sozial gesund aufzuwachsen. Gesundes Aufwachsen im ganzheitlichen Sinn für alle Kinder und Jugendliche in Österreich zu ermöglichen, sollte unser aller Ziel sein.
Die UN-KRK ist von vier Grundprinzipien geprägt:
■ Recht auf Gleichbehandlung
■ Kindeswohl hat Vorrang
■ Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
■ Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes
Recht auf Gleichbehandlung: Nach wie vor können wir auf allen Ebenen Nichtachtung oder gar Verletzungen der Kinderrechte beobachten, ich erwähne hier nur kurz und beispielhaft beim Thema Gleichbehandlung die vielen Hürden, die Kinder mit chronischen und seltenen Erkrankungen (das sind rund 20% der Kinder in Ö), regelmäßig von Teilhabe und gleichen Chancen ausschließen.
Das Kindeswohl wird in vielen Sektoren vernachlässigt, wenn es z.b. um wirtschaftliche, städtebauliche oder auch gesundheitspolitische Entscheidungen geht.
Nehmen wir Klimathemen als aktuelles Beispiel
- 85 % aller Kinder und Jugendlichen in Österreich haben Angst um den Planeten.
- mit dieser Angst fühlen sich die jungen Menschen alleingelassen.
- über 70% finden, es gibt zuviele Autos, wünschen sich mehr öffentlichen Verkehr, mehr Grün- und Freiflächen statt Parkplätzen
- über 50% erleben zu wenig Platz für sich im öffentlichen Raum
Das Recht auf Leben ist prinzipiell gesichert, aber schon die persönliche Entwicklung ist durch Armutsrisiken und ungleiche Bildungschancen, die geringe soziale Mobilität in Ö nicht gewährleistet.
Gleichzeitig sehen wir uns derzeit auch Entwicklungen gegenüber, die Kinder ohne reiche Eltern abhängen: zuwenig Kassenärzt:innen in der Kinderheilkunde, viel zu wenig Angebote im Bereich der mentale Gesundheit: Psychotherapie und klinische Psychologie gibt es nicht per e-card. Bei Depressionen, Ängsten, Essstörungen, Zwängen oder suizidalen Gedanken heißt es: bitte zahlen…oder warten.
Meinung und Willen des Kindes werden in vielen Lebensräumen geringer geschätzt, wenn sie den Interessen von Erwachsenen gegenübergestellt werden. Freie Meinungsäußerung & tatsächliche Beteiligung im Sinne von Mitbestimmung gelten oft (bei Obsorgeverfahren, Rechte von Eltern, in Bildungseinrichtungen, Klimafragen, Verkehrspolitik, etc..)
Was spricht dagegen, Kindern und Jugendlichen Mitspracherecht zu gewähren?
Werden als eingeschränkt entscheidungsfähig gesehen...
Mitbestimmung von Kindern wird erschwert durch:
- Fehlende Zeitressourcen
- Sprachbarrieren aufgrund von Entwicklungsstand oder Erstsprache
- Entwicklungsstand der Kinder
- angemessene Einbeziehung der Eltern
das gilt auch für die Settings Schule, Freizeiteinrichtungen, öffentlicher Raum, Politik…